Am Donnerstag, den 28.06.2012 fand ab 19.00 Uhr die 19. Sitzung der Gemeindevertretung im großen Sitzungssaal des Rathauses statt. Unter insgesamt 15 Tagesordnungspunkten lag der Grundsatzbeschluss der Standortentscheidung für den Neubau des Gerätehauses bereits an dritter Stelle. Dies unterstreicht unter anderem die Wichtigkeit des Beschlusses als auch der nun weiterführenden Schritte.
Als potentielle Standorte wurden während des letzten Jahres seitens der Marktgemeinde Lustenau insgesamt vier potentielle, gemeindeeigene Grundstücke vorgegeben, dazu zählten die Staldenstraße [Grund 47+49], Schützengarten [5901/6], Dornbirnerstraße [5728/2 5724] sowie ein Grundstück in der Neudorfstraße [3624]. Nach zahlreichen Untersuchungen, Analysen und Bewertungen stand die Empfehlung seitens Arbeitsgruppe, welche aus Vertretern der Gemeinde, externen Experten und der Feuerwehr bestand, fest. Aufgrund der zu erreichenden Hilfsfristen als auch weiteren Anforderungskriterien wurde der Standort Neudorfstraße der Gemeindevertretung vorgeschlagen.
Der Grundsatzbeschluss für das neue Gerätehaus der freiwilligen Feuerwehr Lustenau am Standort Neudorfstraße wurde von der Gemeindevertretung am 28.06.2012 einstimmig beschlossen. Für die derzeit am Standort verfügbaren Ballsportplätze werden seitens der Gemeinde Ersatzplätze gefunden. Der Beschluss bedeutet für uns in der Feuerwehr Lustenau nicht nur ein historischer Meilenstein, sondern in den kommenden Monaten und Jahren erhebliche Projektarbeit, welcher wir uns in unserer ehrenamtlichen Zeit natürlich gerne stellen werden.
Die Vorsitzenden der Parteien als auch Bürgermeister Dr. Kurt Fischer bedankten sich nochmals für die außerordentliche Qualität der eingebrachten Unterlagen seitens der Feuerwehr und der Leistung der beteiligten Projektmitglieder in den letzten Monaten. Seitens Feuerwehr waren maßgeblich Dietmar Hollenstein, Florian Kremmel und Jürgen Hämmerle beteiligt. Danke!
^juha